Öffentliches Delisting-Erwerbsangebot der Ventrifossa BidCo AG (vormals: Blitz 24-884 AG) an die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG
Disclaimer – Rechtliche Hinweise
Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zu dem öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Ventrifossa BidCo AG an die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG enthält.
Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Informationen zu lesen und deren Kenntnisnahme unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den Unterlagen und Informationen zu dem oben genannten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot weitergeleitet zu werden.
Wichtige rechtliche Hinweise
Am 6. November 2024 hat die Ventrifossa BidCo AG ("Bieterin") ihre Entscheidung veröffentlicht, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der STEMMER IMAGING AG ("STEMMER IMAGING" bzw. "STEMMER IMAGING-Aktionäre") abzugeben ("Delisting-Angebot").
Auf dieser Internetseite finden Sie die Bekanntmachung der Entscheidung der Bieterin vom 6. November 2024 zur Abgabe des Delisting-Angebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes ("BörsG") die veröffentlichte Angebotsunterlage, die die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Angebots enthält, sobald sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde, die fortlaufenden Veröffentlichungen gemäß § 23 WpÜG sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot (insgesamt die "Informationen").
Sämtliche auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen dienen ausschließlich Informationszwecken und der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG, der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Delisting-Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) (zusammen mit dem WpÜG, das "Deutsche Übernahmerecht") sowie das BörsG und anwendbarer Vorschriften der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika (der "Vereinigten Staaten") und sonstiger im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot anwendbarer Rechtsvorschriften. Das Delisting-Angebot wird ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Deutschen Übernahmerecht abgegeben. Jede Entscheidung, das Angebot anzunehmen, sollte ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen getroffen werden.
Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Anteile an einer deutschen Aktiengesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Das Delisting-Angebot war nicht Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Wertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands bzw. wird es nicht sein und wurde bzw. wird von keiner solchen Aufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.
Für STEMMER IMAGING-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können sich Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen ergeben, die nach einem anderen Recht als dem Recht des Landes entstehen, in dem sich der Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt befindet. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass STEMMER IMAGING ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und einige oder alle ihre Führungskräfte und Organmitglieder möglicherweise ihren Wohnsitz in einem anderen Land als dem Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen STEMMER IMAGING-Aktionärs haben. Es ist STEMMER IMAGING-Aktionären unter Umständen nicht möglich, ein ausländisches Unternehmen wie STEMMER IMAGING oder dessen Führungskräfte bzw. Organmitglieder vor einem Gericht im Land ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts aufgrund von Verstößen gegen Gesetze des Landes ihres Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, ein ausländisches Unternehmen und dessen verbundene Unternehmen zu zwingen, sich einem im Land des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des jeweiligen STEMMER IMAGING-Aktionärs ergangenen Gerichtsurteil zu unterwerfen.
Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Aktiengesellschaft, die u.a. an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Das Delisting-Angebot unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie bestimmten Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten.
STEMMER IMAGING-Aktionäre, die in den Vereinigten Staaten wohnhaft sind, sollten beachten, dass sich das Delisting-Angebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privater Emittent im Sinne des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweils gültigen Fassung ("US-Börsengesetz") ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des US-Börsengesetz registriert sind. Das Delisting-Angebot unterliegt grundsätzlich den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verfahren, die sich von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden.
Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere STEMMER IMAGING-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirekt börslich oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des WpÜG und des BörsG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach näherer Maßgabe des WpÜG erhöhen kann, so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden STEMMER IMAGING-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Das Delisting-Angebot wird ausschließlich nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage aufgeführten Bestimmungen erfolgen. Die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Unterlagen stellen weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Anteilen noch ein Angebot zum Kauf von Anteilen der STEMMER IMAGING AG dar. Die Bieterin behält sich eine Änderung des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Das Delisting-Angebot und die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente werden nicht von einer „autorisierten Person“ im Sinne von Abschnitt 21 des britischen Finanzdienstleistungs- und Marktgesetzes von 2000 (Financial Services and Markets Act 2000, "FSMA") abgegeben und wurden auch nicht von einer solchen Person genehmigt. Dementsprechend werden die in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente nicht an die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt und dürfen auch nicht an diese weitergegeben werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahmeregelung vor. Die Übermittlung der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen und Dokumente ist von der Beschränkung der Finanzwerbung gemäß Abschnitt 21 des FSMA ausgenommen, da es sich um eine Mitteilung durch oder im Namen einer juristischen Person handelt, die sich auf eine Transaktion zum Erwerb der unmittelbaren Kontrolle über die Geschäfte einer juristischen Person oder zum Erwerb von 50% oder mehr der stimmberechtigten Anteile an einer juristischen Person im Sinne von Artikel 62 der FSMA (Financial Promotion) Order 2005 bezieht.
Das Delisting-Angebot erfolgt auf der Grundlage der in Artikel 36 Absatz 1(b) des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (Swiss Financial Services Act, "FinSA") festgelegten Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts in der Schweiz. Keine der auf dieser Website enthaltenen Angebotsunterlagen oder -informationen oder Informationen, die sich auf das Delisting-Angebot beziehen, stellen einen Prospekt gemäß dem FinSA dar. Weder wurden noch werden solche Unterlagen oder Informationen bei einer Schweizer Aufsichtsbehörde eingereicht oder von dieser genehmigt.
Der Zugang zu dieser Website und die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs und der Schweiz können rechtlichen Beschränkungen unterliegen.
Die Informationen sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung, weder direkt noch indirekt, in irgendeiner Rechtsordnung bestimmt, in der dies gesetzeswidrig wäre. Die Informationen dürfen nicht heruntergeladen oder von einer Person aus oder in einer Rechtsordnung, in der sie einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften darstellen würden oder könnten, abgerufen werden.
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